Unfallgutachten

WICHTIG: Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen neutralen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen!

Ausnahme: Bagatellschäden

(Schadenshöhe unter 750,–Euro)

Schadengutachten/Unfallgutachten

Bei einem Unfallschaden ist ein Gutachten Standard und prozesstauglich. Es wird sowohl bei Haftpflicht-, als auch bei Kaskoschäden vom Sachverständigen erstellt.

Es ist für die Feststellung des tatsächlichen Schadenumfangs und für die Beweissicherung unbedingt erforderlich und sichert die Rechte des Geschädigten – Ihre Rechte.

Ein professionelles Schadensgutachten/Unfallgutachten beinhaltet:

  • versicherungsunabhängige Beurteilung
  • schadenbedingte Reparaturkosten und
  • Schadenbeschreibung/Fahrzeugzustand (ggf. versteckte Schäden)
  • Festlegung des Reparaturweges
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Restwertermittlung
  • Wertminderung
  • Totalschaden
  • Nutzungsausfallklasse/Mietwagenklasse
  • Beweissicherung (Bilddokumentation)
  • Vorschäden

Warum ein Gutachten?

Der Sachverständige steht Ihnen als neutrale und kompetente Instanz für alle Fragen zur Verfügung. Er übernimmt die Korrespondenz zwischen Versicherung, ggf. Rechtsanwalt und der beauftragten Werkstatt

Warum ein Kostenvoranschlag nicht ausreicht:

Ein Kostenvoranschlag dient nicht zur Klärung des Sachverhaltes, hat keine beweissichernde Funktion, sichert nicht Ihre Ansprüche und ist nicht prozesstauglich. Ein neutrales Gutachten schon!

Wer trägt die Kosten?

Sind Sie der Geschädigte und tragen keine Schuld an dem Unfall, trägt die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten (für das Gutachten eines neutralen Sachverständigen Ihrer Wahl, für die Reparatur in der Werkstatt und ggf. die Anwaltskosten)

Ausnahme: Bagatellschäden unter 750,– Euro

Reparaturüberprüfung

Bei begründeter Vermutung, dass die Reparatur mangelhaft ist, kann ein weiteres Gutachten zur Protokollierung der Mängel erstellt werden:

Reparaturbestätigung

Feststellung und Ermittlung von Restunfallspuren, sowie verdeckten Unfallschäden